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AGB

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Eun-Joo Park (hier genannt Auftragnehmerin), mit Sitz in Hamburg und dem/der Auftraggeber/in.

(2) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des/der Auftraggebers/Auftraggeberin erkennt die Auftragnehmerin nur an und werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Auftragnehmerin ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmt.

(3) Die Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem/der Geschäftspartner/in in der jeweils zum Zeitpunkt des letzten Vertragsschlusses gültigen Fassung soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt. Die Auftragnehmerin behält sich vor, diese AGB zu aktualisieren.

(4). Das Angebot von der Auftragnehmerin richtet sich nur an an gewerbliche Kunden, Freiberufler, öffentliche Auftraggeber, Vereine und Gemeinden.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Für den/die Auftraggeber/in werden Dienstleistungen in Form interner und/oder externer Arbeitsleistungen entsprechend eines spezifizierenden Auftrags erbracht.

(2) Konkurrenzausschluss wird – sofern nicht anders geregelt – durch die Auftragnehmerin nicht gewährt.

§ 3 Vertragsschluss / -übernahme

(1) Ein Vertrag zwischen der Auftragnehmerin und dem/der Auftraggeber/in kommt zustande, wenn die Auftragnehmerin eine schriftliche und durch eine berechtigte Person unterzeichneten Auftrag erhalten hat und diese Beauftragung ebenfalls schriftlich, anhand einer Auftragsbestätigung, bestätigt oder die Bestätigung des Auftrags in anderer Form erfolgt. Änderungen und Ergänzungen eines Vertrags sowie Erklärungen und Einzelweisungen bedürfen grundsätzlich der Textform. E-Mail wahrt die Textform.

(2) Die Rechte des/der Auftraggebers/Auftraggeberin aus dem Vertrag sind unübertragbar und nicht abtretbar. Eine Vertragsübernahme durch Dritte bedarf der Zustimmung von der Auftragnehmerin.

§ 4 Rücktritt

(1) Das Recht des/der Auftraggebers/Auftraggeberin zur Kündigung des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

(2) Sofern unvorhersehbare Ereignisse oder höhere Gewalt, wie z.B. Krieg, Brand, datentechnischer Ausfall aus Gründen, die von der Auftragnehmerin nicht zu vertreten sind, Störungen des Telekommunikationsnetzes o.ä. die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern oder auf den Betrieb von der Auftragnehmerin erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, kann die Auftragnehmerin zurücktreten, indem die Auftragnehmerin unverzüglich nach Erkenntnis der Tragweite der Ereignisse dem Auftraggeber/ der Auftraggeberin schriftlich Mitteilung gibt.

(3) Das gesetzliche Rücktrittsrecht des/der Auftraggebers/Auftraggeberin setzt bei Vorliegen eines Mangels bei der Leistungserbringung ein Verschulden von der Auftragnehmerin voraus. In allen anderen Fällen kann der/die Auftraggeber/Auftraggeberin nur bei Vorliegen einer von der Auftragnehmerin zu vertretenden Pflichtverletzung zurücktreten.

(4) Der beabsichtigte Rücktritt ist dem/der Vertragspartner/in schriftlich anzuzeigen.

§ 6 Pflichten des Auftraggebers

(1) Der/die Auftraggeber/in verpflichtet sich, mit der Auftragnehmerin dargestellte Inhalte, die Teil der Auftragsleistung werden, nicht gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten zu verstoßen.

(2) Bei termingebundenen Arbeiten und Leistungen ist die Auftragnehmerin für Verzögerungen, die ihre Ursache im Verantwortungsbereich des/der Auftraggebers/Auftraggeberin haben, nicht haftbar.

(3) Der/die Auftraggeber/in hat seine/ihre eigene Infrastruktur entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik so zu konfigurieren, dass sie weder Ziel noch Ausgangspunkt von Störungen ist die geeignet sind, die Arbeitsergebnisse von der Auftragnehmerin zu beeinträchtigen oder eine reibungs- und fehlerlose Auftragsabwicklung zu gefährden.

(4) Der/die Auftraggeber/in gewährleistet, dass alle von ihm/ihr veröffentlichten oder der Auftragnehmerin zur Veröffentlichung oder projektbezogenen Verwendung übergebenen Daten eigene Inhalte oder Teile davon, frei von den Rechten Dritter, sind. Der/die Auftraggeber/in wird der Auftragnehmerin durch eine Verletzung dieser Vorschrift entstehende Schäden auf erstes Anfordern ersetzen.

(5) Dem/der Auftraggeber/in obliegt es, bei Datenschutzmaßnahmen (wie z. B. Kennwörtern oder Verschlüsselungscodes) die im Zusammenhang mit den Leistungen zur Verfügung gestellt oder übergeben werden, größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen und jedwede Maßnahme zu ergreifen, welche den vertraulichen, sicheren Umgang mit den Daten gewährleistet und deren Bekanntgabe an Dritte verhindert. Für den Gebrauch seiner/ihrer Kennwörter oder Benutzernamen durch Dritte ist der/die Auftraggeber/in verantwortlich.

(6) Der/die Auftraggeber/in ist verpflichtet, der Auftragnehmerin unverzüglich über eine mögliche oder bereits bekannt gewordene, nicht autorisierte Verwendung seiner/ihrer Daten (im Rahmen des vereinbarten Auftrages) zu informieren.

(7) Bei Verletzung einer oder mehrerer der in diesen AGB genannten Verpflichtungen seitens des/der Auftraggebers/Auftraggeberin, ist die Auftragnehmerin berechtigt, vom Zurückbehaltungsrecht / Kündigung Gebrauch zu machen und die beauftragten Leistungen nach einmaligem schriftlichem Hinweis auf Erforderlichkeit der Behebung zu beenden und z. B. öffentlichkeitswirksame Darstellungen zu deaktivieren.

(8) Der/die Auftraggeber/in verpflichtet sich, der Auftragnehmerin alle auftragsrelevanten Daten, Auskünfte und Unterlagen rechtzeitig zukommen zu lassen, die für die Erreichung der im Vertrag beschriebenen Ziele erforderlich und zweckmäßig sind.

(9) Dazu gehört auch, dass der/die Auftraggeber/in die Auftragnehmerin unmittelbar informiert, wenn eines der von ihm/ihr in Auftrag gegebenen Leistungselemente nicht mehr aktuell ist. Dem/der Auftraggeber/in obliegen ferner die in den jeweiligen Produkt- und Dienstleistungsbeschreibungen für einzelne Leistungselemente beschriebenen Mitwirkungspflichten.

(10) Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen bis zur Leistungserbringung / Produktlieferung von der Auftragnehmerin oder die Umfänge im Rahmen der Vereinbarungen erhöhen sich angemessen. Dies gilt nicht, wenn die Auftragnehmerin die Verzögerung zu vertreten hat. Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere Gewalt zurückzuführen, so verlängern sich die Fristen bis zur Leistungserbringung entsprechend.

§ 7 Rechte der Auftragnehmerin

(1) die Auftragnehmerin hat das Recht, öffentlichkeitswirksame Darlegungen wegen ihres Inhalts, ihrer Herkunft oder ihrer technischen Form nicht zu veröffentlichen oder eine Veröffentlichung durch den/die Auftraggeber/in oder durch Dritte zu untersagen. Dies gilt insbesondere, wenn der Inhalt der Veröffentlichung gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstößt bzw. die Darstellung für die Auftragnehmerin aus sonstigen Gründen unzumutbar ist.

(2) Die Auftragnehmerin ist auch berechtigt, öffentlichkeitswirksame Darlegungen und sonstige Anzeigen, deren Inhalte gegen gesetzliche oder behördliche Verbote, die Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen, ohne vorherige Information des/der Auftraggebers/Auftraggeberin aus Veröffentlichungen von der Auftragnehmerin oder durch die Auftragnehmerin veranlasste Veröffentlichungen zu entfernen. Der/die Auftraggeber/in wird von einer solchen Maßnahme unterrichtet. Ein Erstattungsanspruch des/der Auftraggebers/Auftraggeberin wird hierdurch nicht begründet. Auch die Zahlungspflicht des/der Auftraggebers/Auftraggeberin bleibt hiervon unberührt. 

(3) Die Auftragnehmerin darf die Bezeichnung des/der Geschäftspartners/Geschäftspartnerin (Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB) sowie den abstrakten Auftragsgegenstand unter Wahrung der Geheimhaltungs- bzw. Verschwiegenheitsverpflichtungen in Form von Referenzhinweisen nutzen.

§ 8 Vergütung, Fälligkeit, Zahlungsverzug

(1) Der/die Auftraggeber/in zahlt an die Auftragnehmerin vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung für den jeweilig vereinbarten Lieferumfang eine Vergütung, die sich an den entsprechenden Auftrag anlehnt.

(2) Die Rechnung wird von der Auftragnehmerin vereinbarungsgemäß erstellt und dem/der Auftraggeber/in übermittelt. Die Rechnung ist innerhalb des darin beschriebenen Zeitraumes ohne Abzüge zahlbar. Ist die Rechnung erst nach diesem Zahlungstermin zugegangen, gilt als anzuwendender Zahlungszeitraum „innerhalb von vier Arbeitstagen“. Rechnungen gelten von Auftraggebern/Auftraggeberinnen, die Unternehmer bzw. Kaufleute sind, als anerkannt, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt der Abrechnung widerspricht, spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung.

(3) Bei Verträgen mit abweichendem Abrechnungsmodus wird die Gesamtsumme spätestens zum Ende der Vertragslaufzeit fällig. 

(4) Im Falle des Zahlungsverzuges ist die Auftragnehmerin berechtigt, dem/der Auftraggeber/in nach Mahnung und Ablauf einer Frist von fünf Arbeitstagen die Zugänge zu z.B. Datenbanken zu sperren und weitere sonstige Leistungen und Arbeitsergebnisse bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung zurückzubehalten. Ab dem Verzugszeitpunkt hat der/die Auftraggeber/in Zinsen in Höhe von 2 Prozent zu erstatten. Weitere Schadensansprüche bleiben hiervon unberührt.

(5) Sämtliche Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(6) Eventuelle Rückerstattungsansprüche des/der Auftraggebers/Auftraggeberin, z.B. aufgrund von Überzahlungen, Doppelzahlungen, etc. werden dem Rechnungskonto des/der Auftraggebers/Auftraggeberin gutgeschrieben und soweit möglich mit der nächsten fälligen Forderung verrechnet.

(7) Der/die Auftraggeber/in darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen bzw. diese mit Forderungen von der Auftragnehmerin verrechnen. Zurückbehaltungsrechte darf der/die Auftraggeber/in nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 9 Beendigung des Vertrages

(1) Der jeweilige Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder bei Erfüllung des Vertragsinhaltes. Bei unbefristeten Vertragsverhältnissen kann der Vertrag ohne anderslautende Vereinbarung beiderseits mit einer Frist von 1 Woche zum Quartalsende gekündigt werden – ansonsten gelten die spezifischen Vertragsinhalte.

(2) Die Auftragnehmerin ist zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der/die Auftraggeber/in seine/ihre Vertragspflichten erheblich verletzt oder Insolvenz anmeldet.

(3) Kündigungen müssen dem/der Vertragspartner/in schriftlich mitgeteilt werden.

§ 10 Verantwortlichkeit für die Inhalte und Beginn von Veröffentlichungen

(1) Für den Inhalt, insbesondere dessen Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit veröffentlichter Informationen sowie der Auftragnehmerin zur Erarbeitung zur Verfügung gestellter Text- und Bildunterlagen, trägt allein der/die Auftraggeber/in die Verantwortung.

(2) Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, die Beeinträchtigung der Rechte Dritter in den Veröffentlichungen zu überprüfen. Der/die Auftraggeber/in stellt der Auftragnehmerin von Ansprüchen Dritter frei, die in irgendeiner Weise aus der Ausführung eines Auftrages gegen die Auftragnehmerin erwachsen.

(3) Der/die Auftraggeber/in ist verpflichtet, jeden Schaden zu ersetzen, welcher der Auftragnehmerin in irgendeiner Weise aus der Ausführung des Auftrages entstanden ist und/oder entstehen wird, es sei denn, der/die Auftraggeber/in hat diesen Schaden nicht zu vertreten.

(4) Der Beginn der Veröffentlichung von Arbeitsergebnissen sowie die Erteilung von z.B. Zugriffsmöglichkeiten auf eine Datenbank erfolgt zu dem mit dem/der Auftraggeber/in vereinbarten Zeitpunkt.

(5) Ist kein Zeitpunkt in dieser Weise vereinbart worden, so bestimmt die Auftragnehmerin den Zeitpunkt der Darstellung nach billigem Ermessen (gem. § 315 BGB).

§ 11 Markenrechte

(1) Sofern im Rahmen von Veröffentlichungen geschützte Markenrechte benutzt werden, wird die Auftragnehmerin hiermit die Genehmigung zu deren Nutzung erteilt. Der/die Auftraggeber/in sichert zu, dass er/sie zur Erteilung der Genehmigung berechtigt ist.

(2) Der/die Auftraggeber/in sichert zu, dass er/sie alle erforderlichen Nachforschungen durchgeführt hat, um festzustellen, dass Verletzungen der Markenrechte dritter Personen durch den Inhalt nicht entstehen können.

(3) Der/die Auftraggeber/in ist verpflichtet, die Auftragnehmerin von Ansprüchen Dritter freizustellen, die infolge einer markenrechtlichen Verletzung aus der Ausführung des Auftrages gegen die Auftragnehmerin erwachsen.

§ 12 Haftung

(1) Grundsätzlich besteht nur eine Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Hauptpflichten), wenn sie einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat. Hauptpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der/die Auftraggeber/in regelmäßig vertrauen darf.

(3) Bei einer fahrlässigen Pflichtverletzung – egal ob grob oder leicht fahrlässig – haftet die Auftragsnehmerin nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, auf höchstens den Vertragswert beschränkt. 

(4) Ausgenommen von diesen Haftungsbeschränkungen (Absätze 1 – 3) ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 

(5) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers/ der Auftraggeberin ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

(6) Die Auftragnehmerin haftet gegenüber dem Auftraggeber / der Auftraggeberin nicht für Investitionen die vom Auftraggeber / der Auftraggeberin im Zuge eines Angebots bzw. Vertragsschlusses getätigt wurden.

(7) Die Auftragsnehmerin haftet nicht für die Richtigkeit der von ihr nach Weisung veröffentlichten Daten von Auftraggebern sowie der in diesen Daten enthaltenen Sachaussagen.

(8) Soweit anderweitig keine speziellen Regelungen getroffen sind, haftet die Auftragsnehmerin bei Mängeln ihrer Soft- und Hardware bzw. Dienst- oder Werkleistungen nach Maßgabe der für diese geltenden besonderen Bestimmungen.

(9) Bei schuldhafter Verletzung von Vertragspflichten hat der Auftraggeber / die Auftraggeberin der Auftragsnehmerin in jedem Fall zunächst zur kostenlosen Nachbesserung ihrer Leistungen aufzufordern.

(10) Ein Mitverschulden des Auftraggebers / der Auftraggeberin, z.B. unzureichende Datensicherung, ist diesem anzurechnen.

(11) Die Haftung für Datenverlust durch die Auftragsnehmerin muss ausdrücklich im Bereich Datensicherung eines Vertrages vereinbart werden. Bei Nichtvereinbarung gilt jedwede Haftung durch Datenverlust als ausgeschlossen.

(12) Bei vereinbarter Datensicherung durch die Auftragsnehmerin wird die Haftung für Datenverlust auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien (3-Generationen-System und Monatsspeicherung) eingetreten wäre. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet die Auftragsnehmerin jedoch nicht, wenn deren Verlust durch Viren, Trojanische Pferde etc. verursacht wurde, die über Netzknoten von Telekommunikationsdienstanbietern oder durch die Verwendung von nicht von der Auftragsnehmerin geprüften Programmen oder Dateien in Kontakt mit der Software kommen.

(13) Gewährleistungsansprüche, die dem Auftraggeber / der Auftraggeberin aus der Erbringung von Leistungen durch die Auftragsnehmerin im Regelungsbereich dieser Bedingungen zustehen, verjähren innerhalb eines Jahres.

§ 13 Überlassene Unterlagen

(1) An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Auftraggeber /der Auftraggeberin zweckgebundenen überlassenen Unterlagen oder Daten, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen, Beschreibungen, grafischen Darstellungen etc., behält die Auftragsnehmerin 6sich Eigentums-, Nutzungs- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, es ist vertraglich vereinbart oder die Auftragsnehmerin erteilt dazu dem Auftraggeber / der Auftraggeberin die ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit die Auftragsnehmerin eine potenzielle Beauftragung nicht annimmt, sind überlassene Unterlagen und Informationen / Daten unverzüglich zurückzusenden und jegliche weitergehende Nutzung ist untersagt.

(2) Die Auftragsnehmerin macht darauf aufmerksam, dass der Auftraggeber / die Auftraggeberin für alle Schäden haftet, die der Auftragsnehmerin *aufgrund von Urheberrechtsverletzungen entstehen.

§ 14 Archivierung und Vernichtung von Auftragsinformationen und Daten

(1) Vom Auftraggeber/in zur Verfügung gestellte Informationen und Daten sind von der Auftragsnehmerin nur auf besondere schriftliche Anforderung des Auftraggebers / der Auftraggeberin an diesen zurückzusenden. Die Aufforderung zur Rücksendung muss innerhalb von einem Monat nach Abschluss des Auftragsgegenstandes eingegangen sein.

(2) Die Auftragsnehmerin 3ist nach Ablauf eines Zeitraumes von drei Monaten nach Abschluss der beauftragten Leistung nicht verpflichtet, die Projektunterlagen / -daten aufzubewahren.

(3) Nach Ablauf des o.g. Aufbewahrungszeitraumes können durch die Auftragsnehmerin die Projektunterlagen der Vernichtung zugeführt bzw. Projektdaten unwiederbringlich gelöscht werden.

§ 15 Geheimhaltung und Datenschutz

(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie vom Vertragspartner /der Vertragspartnerin im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten, auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen soweit und solange diese Informationen

  1. nicht allgemein zugänglich sind oder geworden sind oder

  2. dem Empfänger / der Empfängerin2 nicht durch einen hierzu berechtigten Dritten ohne Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung mitgeteilt worden sind oder

  3. dem Vertragspartner / der Vertragspartnerin nicht bereits vor dem Empfangsdatum nachweislich bekannt waren.

Die Verpflichtung erstreckt sich unbefristet über die Beendigung des Vertrages hinaus.

Als Dritte gelten nicht die mit dem jeweiligen Partner in Sinne von § 15 AktG verbundenen Unternehmen, sowie Personen und Unternehmen, die zwecks Vertragserfüllung vom Partner beauftragt werden, soweit sie in gleicher Weise zur Geheimhaltung verpflichtet wurden bzw. werden.

(2) Erkennt einer der Vertragspartner / Vertragspartnerinnen, dass eine geheimhaltungsbedürftige Information in den Besitz eines Dritten gelangt oder eine geheim zu haltende Unterlage verloren gegangen ist, so wird er den anderen Vertragspartner / die andere Vertragspartnerin hiervon unverzüglich unterrichten.

(3) Mit Annahme des Auftrags wird gleichzeitig die beidseitige Beachtung sämtlicher anwendbarer Datenschutzgesetze vereinbart.

(4) Gleiches gilt für den Inhalt des Haupt- und ergänzender Verträge, insbesondere deren Konditionen. Auch werden die Parteien vertrauliche Informationen ihren Mitarbeitern / Mitarbeiterinnen, Vertretern / Vertreterinnen oder Beauftragten nur in dem für die Durchführung dieses Vertrages erforderlichen Umfang zugänglich machen. Ferner werden die Vertragsparteien ihre Mitarbeitern / Mitarbeiterinnen, Vertretern / Vertreterinnen oder Beauftragten zur vertraulichen Behandlung der Informationen über interne Belange der jeweils anderen Partei verpflichten. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Hauptvertrages für einen Zeitraum von drei weiteren Jahren fort.

(5) Für die Berücksichtigung und Einhaltung datenschutzrechtlicher Gesetze und Vorschriften, insbesondere des Telekommunikationsgesetzes (TKG), der Telekommunikationsdatenschutzverordnung (TDSV), der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-neu) hinsichtlich der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten ist der Auftraggeber / die Auftraggeberin verantwortlich.

(6) Soweit es für die Begründung, Änderung oder Abwicklung von Vertragsverhältnissen erforderlich ist, erhebt die Auftragsnehmerin personenbezogene Daten (Bestandsdaten) wie z.B. (Firmen-)Namen, Vornamen, Anschriften und Geburtsdaten in maschinenlesbarer Form und ausschließlich für Vertragszwecke. 

(7) Verbindungsdaten werden von der Auftragsnehmerin nur zu den in der Telekommunikationsdatenschutzverordnung genannten Zwecken und in dem dort vorgeschriebenen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt.

(8)  Zur Bearbeitung von Anfragen ist es ebenfalls nötig, personenbezogene Daten, insbesondere die E-Mail-Anschrift des/der Anfragenden, zu speichern und zu nutzen. Mit entsprechenden Anfragen erklärt der/die Anfragende deshalb gleichzeitig die Einwilligung zur Speicherung und Nutzung dieser personenbezogenen Daten. Die Daten werden nur zu dem Zweck erhoben und genutzt, zu dem die Einwilligung vorliegt. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

§ 16 Urheberrechte

(1) Diese AGB beinhalten, wenn nicht anders lautend schriftlich vereinbart, keine Übertragung von Eigentums- oder Nutzungsrechten, Lizenzen oder sonstigen Rechten an den Arbeitsergebnissen auf den Auftraggeber / der Auftraggeberin. Alle Rechte an den Ergebnissen sowie an z.B. Kennzeichen, Titeln, Marken und Urheber- sowie sonstigen gewerblichen Rechten verbleiben uneingeschränkt bei der Auftragsnehmerin, sofern nicht anders vereinbart.

(2) Sämtliche von der Auftragsnehmerin veröffentlichte Arbeitsergebnisse und Informationen unterliegen dem Urheberrecht. Davon sind nur diejenigen durch die Auftragsnehmerin veröffentlichten Arbeitsergebnisse und  Informationen ausgeschlossen, die vom Auftraggeber / der Auftraggeberin oder einem Dritten erstellt wurden und von der Auftragsnehmerin lediglich zur Veröffentlichung übernommen wurden, ohne dass die Auftragsnehmerin das Urheberrecht übertragen wurde. 

(3) Der Auftraggeber / die Auftraggeberin trägt die alleinige presse-, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die von ihm / ihr angelieferten, zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte.

(5) Der Auftraggeber / die Auftraggeberin bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er /sie sämtliche zur Veröffentlichung erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber/in von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an den von ihm /ihr gestellten Unterlagen und Daten erworben hat bzw. darüber frei verfügen kann.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Gerichtsstand und Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Hamburg / Bundesrepublik Deutschland. Die Auftragsnehmerin ist jedoch berechtigt, Anklage gegen den Auftraggeber / die Auftraggeberin auch an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand zu erheben.

(2) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung dieser Regelung.

(3) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der einheitlichen UN-Kaufgesetze sowie des deutschen internationalen Privatrechts. Das gilt auch, wenn der Auftraggeber / die Auftraggeberin- von einem anderen Land als Deutschland aus, die Leistungen in Anspruch nimmt.

(4) Bei Unwirksamkeit einer der vorangehenden Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Der Auftraggeber / die Auftraggeberin verpflichtet sich für diesen Fall einer Regelung zuzustimmen, die der unwirksamen Klausel wirtschaftlich und ihrer Intention nach am nächsten kommt.

(5) Irrtümer und Druckfehler sind ausdrücklich vorbehalten.

(6) Diese AGB gelten gleichlautend auch für Rechtsnachfolger des Auftraggebers / der Auftraggeberin.

§ 18 Zusatzbestimmungen für die Online-Bestellung von Produkten

(1) Der Auftraggeber / die Auftraggeberin erhält nach Bestellung eine Bestellübersicht, die ihm per Email an die angegebene Adresse zugestellt wird. Diese Bestellübersichtsbestätigungsmail enthält noch einmal die Daten der Bestellung. Ihre Bestelldaten werden bei der Auftragsnehmerin gespeichert, sind aber aus Sicherheitsgründen nicht unmittelbar vom Auftraggeber / von der Auftraggeberin abrufbar. Siehe hierzu Ziffer 9 dieser Zusatzbestimmungen.

(2) Die Vertragspartnerin ist Eun-Joo Park (Auftragsnehmerin). Die Angebote sind freibleibend. Änderungen vor Vertragsschluss im Design und/oder aufgrund technischer Verbesserungen, behält die Auftragsnehmerin sich vor.

(3) Ein verbindlicher Vertrag kommt erst zustande, wenn die Auftragsnehmerin die Bestellung des Auftraggebers / der Auftraggeberin durch eine Annahmeerklärung oder durch Bereitstellung bzw. Auslieferung der Ware innerhalb von 10 Werktagen ab Bestelleingang und Eingang eventueller Vorkasse annimmt. Beachten Sie, dass die Auslieferung bei Vorauskasse erst nach Gutbuchung der vollständigen Summe auf das Konto von der Auftragsnehmerin erfolgt. Die elektronische Bestellübersichtsbestätigung stellt noch keine Vertragsannahme dar, sondern dient lediglich der Benachrichtigung des Auftraggebers / der Auftraggeberin über den tatsächlichen Zugang der Bestellung und kann für Archivierungszwecke verwendet werden.

(4) Für Bestellungen über eine Website von der Auftragsnehmerin gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Angebot aufgeführten Preise. Die angegebenen Preise sind Nettopreise, das heißt, sie beinhalten nicht die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile zzgl. Versandkostenpauschale, wie im Bestellvorgang ersichtlich.

Bei Lieferungen außerhalb von Deutschland können bei der Einfuhr in ein Drittland weitere Kosten entstehen (Zölle, eventuelle Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuern). Diese sonstigen Kosten hat der Auftraggeber / die Auftraggeberin zu tragen.

(5) Gemäß Urteil des Amtsgerichts Münster v. 6.2.2007 (AZ: 6 C 4090/06) gilt für Unternehmer/innen bei Online-Bestellungen kein Widerrufsrecht im Sinne von § 312b ff. BGB. Es entfällt daher auch eine gesetzliche Widerrufsfrist.

(6) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber / der Auftraggeberin nur zu, wenn dessen / deren Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, unbestritten oder von der Auftragsnehmerin anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber / die Auftraggeberin nur insoweit befugt, wie seine / ihre Gegenansprüche auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.

(7) Unternehmer/innen müssen der Auftragsnehmerin offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen. Die rechtzeitige Absendung genügt. Anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Für Kaufleute gilt ergänzend § 377 HGB.

Die Art der Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von der Auftragsnehmerin. Rücktritt sowie Schadensersatz statt der ganzen Leistung sind ausgeschlossen, wenn der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit der Kaufsache bzw. des Werkes nur unerheblich mindert.

Bei Serviceanfragen wendet sich der Auftraggeber an die hierfür bei Auslieferung bereitgestellten Kontaktdaten.

(8) park-office.de weist darauf hin, dass Bestell- und Adressdaten der Auftraggeber gespeichert werden. Eine Speicherung und Verwendung von diesen Daten erfolgt im Rahmen der Auftragsabwicklung (auch durch Übermittlung an die eingesetzten Versandpartner/innen), eventuellen Gewährleistungsfällen und zu eigenen Werbezwecken. Der Auftraggeber / die Auftraggeberin kann der Nutzung Ihrer Daten für Werbezwecke jederzeit durch eine einfache Mitteilung an info @ park-office.de widersprechen.

(9) Nach dem Bundesdatenschutzgesetz und der EU-DSGVO haben Sie ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre bei park-office.de gespeicherten personenbezogenen Daten sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Widerruf und Auskunftsanfrage sind zu richten an: Eun-Joo Park, Eißendorfer Pferdeweg19, 21075 Hamburg oder info @ park-office.de

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